Arbeitsschwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Zivilrecht
  • Handwerksrecht
  • Ausländerrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Strassenverkehrsrecht

 Berufliches Verständnis

Als Rechtsanwalt und Interessenvertreter des Mandanten sehe ich meine Aufgabe nicht darin, Paragraphen zu zitieren und zu erklären, warum etwas nicht geht, sondern vielmehr darin, in kurzer Zeit rechtliche Wege mit eventuellen Risiken aufzuzeigen und dabei praktikable Lösungen vorzuschlagen.

Da jedes Gerichtsverfahren den Mandanten viel Zeit, Geld und häufig Nerven kostet, liegt mein Schwerpunkt in der außergerichtlichen Beratung und Vertretung. Prozesse sollten - soweit möglich - vermieden werden.

Als Alternative zu immer größer und dabei meist unpersönlich werdenden Anwaltskanzleien setze ich auf eine kostenbewusste und individuelle Betreuung des Mandanten.

 Vita

1989 - 1994

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover
Erstes juristisches Staatsexamen

1995 - 1997

Juristischer Vorbereitungsdienst OLG Celle

seit April 1997

zugelassen als Rechtsanwalt beim Landgericht Hannover

1997 - 2000

Tätigkeit als Rechtsanwalt in hannoverscher Großkanzlei u. a. mit den Schwerpunkten Ausländer- und Asylrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

seit Juli 2000

Gründung der Anwaltskanzlei Burkhard Räcker, Hannover,
zugleich tätig als Syndikus und Geschäftsführer der Landesinnung Niedersachsen des Gebäudereiniger-Handwerks in Hannover